Sorglos & sicher reisen

Als Reiseanbieter deines Vertrauens, ist es unsere Mission, dir unvergessliche und nachhaltige Reiseerlebnisse zu ermöglichen. Diese sollst du unbedingt entspannt und sorgenfrei genießen können.

Zum sorgenfreien Reisen gehören neben dem Vertrauen in deinen Reiseveranstalter auch die richtige Absicherung für dich als Gast.

Neben der Pflicht eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung gegen Personen- Sach- und Vermögensschäden abzuschließen, schreibt der Gesetzgeber uns Reiseanbietern vor, eine Insolvenzabsicherung vorzunehmen.

Was bedeutet Insolvenzabsicherung?

Die Insolvenzabsicherung dient dazu, dass du im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters, deine bezahlten Gelder wieder zurückerhältst, wenn du nicht reisen kannst bzw. solltest du bereits auf Reisen sein, auch deine Reise zu Ende bringen kannst.
Die Thomas Cook Pleite ging diesbezüglich durch die Presse, vielleicht hast du auch davon gehört. Es war nicht gewiss, ob die Reisegäste ihre gezahlten Gelder zurückbekommen würden. Auch damals gab es schon die Pflicht für Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Problem war, dass die Insolvenzversicherer ein vertragliches Oberlimit für die Rückzahlung gesetzt hatten, so dass nicht alle Gelder durch die Versicherung zurückgezahlt werden konnten. Der Staat musste schließlich einspringen. Um den Verbraucher besser zu schützen und diese Problematik in Zukunft zu vermeiden, hat der Gesetzgeber im August 2021 die Vorschriften zur Insolvenzabsicherung neu geregelt. Mit dem 01.11.2021 sind diese Änderungen in Kraft getreten.

Wer sind die Insolvenzversicherer?

Neu gegründet wurde der Reisepreis-Sicherungsfond, der vom DRSF (Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH) betrieben wird und zum 01.11.2021 seinen Betrieb aufgenommen hat. Reiseveranstalter, deren Umsätze über 10Mio. Euro liegen, sind verpflichtet in diesen Fonds einzuzahlen. Anbieter, deren Umsätze unter dieser Grenze liegen, können wählen, ob sie ebenfalls in den Sicherungsfonds einzahlen oder die Insolvenzabsicherung über einen der drei großen Kautionsversicherer R+V Versicherung, TourVers oder Zurich Versicherung abschließen.
Diese Vorschriften nach der EU-Pauschalreiserichtlinie gelten übrigens für alle Reiseveranstalter, die für den europäischen Markt Reisen aller Art anbieten, auch wenn deren Sitz in einem Drittland ist.

Mit der Rechnung kommt dein Sicherungsschein

Als Reisegast erhältst du mit der Rechnung/Reisebestätigung einen Sicherungsschein, wenn du eine Pauschalreise gebucht hast. Dies ist dein Nachweis, dass dein Veranstalter insolvenzabgesichert ist. Achte unbedingt bei der Auswahl deines Reiseveranstalters darauf, dass dieser insolvenzabgesichert ist und frage immer nach. Zahle nur, wenn du einen Sicherungsschein erhältst, denn damit sind deine gezahlten Gelder auch wirklich abgesichert.
Das Ausstellen von 2 getrennten Rechnungen durch den gleichen Veranstalter entbindet diesen übrigens nicht von der Sicherungsschein-Pflicht.

Der Sicherungsschein ist bei einer Pauschalreise obligatorisch

Einen Sicherungsschein erhältst du bei Buchung einer Pauschalreise. Eine Pauschalreise besteht immer aus mindestens 2 Reisehauptleistungen, z.B. Hotel & Transfer / Flug & Hotel / Rundreise & Hotel, etc., die in einem zeitlichen Zusammenhang stehen.

Buchst du nur ein Hotel oder nur einen Ausflug ist der Reiseveranstalter nicht zur Ausgabe eines Sicherungsscheins verpflichtet. Möglicherweise wird sich dies in Zukunft aber auch noch ändern, was wünschenswert wäre.

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Wie hat Bamboo Travel das geregelt

Bamboo Travel bietet dir alle, für Reiseveranstalter gesetzlich vorgeschriebenen Absicherungen an. Du bist mit uns auf der sicheren Seite.

Wir sind bei der R+V Versicherung insolvenzversichert – Versicherungsschein-Nr. 90 101081150

Wir haben bei der TAS-Touristischen Assekuranz eine Personen-, Sach- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter abgeschlossen – Policen-Nr. ERGO-002567

Außerdem ist Bamboo Travel Mitglied beim DRV (Deutscher Reiseverband).

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